Mit dem obligatorischen Weiterbildungskurs für alle Berufschauffeure (CZV) werden den Fahrern an diesen Kursen die verschiedensten Themen von ausgewiesenen Fachleuten unterrichtet. Diese Kurse finden jährlich statt und dauern jeweils einen Tag. Unseren Chauffeuren werden unter anderem Themen wie "Ladungssicherheit, Arbeits- und Ruhezeitverordnung, Unterhalt Fahrzeuge" usw. instruiert.
Verordnung Für Fahrer/innen
Seit die Chauffeurzulassungsverordnung (CZV) am 1. September 2009 in Kraft getreten ist, müssen Fahrer/innen der Kategorien C/C1 und D/D1 neue Anforderungen erfüllen. Von einigen Ausnahmen abgesehen benötigen sie einen Fähigkeitsausweis.
CZV Prüfungen
Wenn Sie die Führerprüfung Kat. D/D1 vor dem 1.9.2008 bzw. die Führerprüfung Kat. C/C1 vor dem 1.9.2009 bestanden haben, erhalten Sie den Fähigkeitsausweis ohne Prüfung. Wenn Sie das Lernfahrgesuch nach dem 1.9.2009 eingereicht haben, müssen Sie die CZV Prüfung bestehen.
Weiterbildung
Alle Inhaber/innen eines Fähigkeitsausweises
Infos zur LSVA